Wir teilen Ihnen hierdurch mit, dass wir in den folgenden Städten anwesend sind, um Augenprothesen in Gegenwart unserer Kunden anzufertigen: (Wir bitten, auf den Namen und die Zeit der Anwesenheit unserer Firma genau zu achten!)
Soweit nicht anders angegeben, sind unsere Sprechzeiten jeweils von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Als staatlich geprüfter Meisterbetrieb sind wir bei allen Kassen und Behörden zugelassen.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen benötigen ein ärztliches Rezept. (Bitte beachten Sie: Seit 01.01.2004 ist pro Augenprothese eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro zu entrichten.) Wenn Ihr Kostenträger eine Berufsgenossenschaft bzw. eine Orthopädische Versorgungsstelle ist, so benötigen Sie einen Auftrag des entsprechenden Kostenträgers.
Sollte Ihnen ein persönliches Erscheinen bei einem unserer Sprechtage nicht möglich sein, so senden Sie bitte ein gut passendes Muster (sorgfältig verpackt) mit dem Auftrag bzw. Rezept an unsere Anschrift in Würzburg.
Bei Umzug bitten wir um kurze Benachrichtigung, damit wir Ihnen unsere Mitteilungen auch weiterhin zukommen lassen können. Bitte beachten Sie, dass für die Abhaltung der Sprechtage keinerlei Haftung übernommen werden kann, falls höhere Gewalt, Krankheit, Unfall, Verkehrssperren oder dergleichen daran hindern!